Bauprozess
Der Aufbau eines neuen Betriebs in der Tschechischen Republik ist dem Aufbau in anderen europäischen Ländern ähnlich. Die Tschechische Republik ermöglicht eine effektive Planung und einen schnellen Bauprozess. Bei Projekten auf der grünen Wiese dauert es in den meisten Fällen ungefähr ein Jahr, bis der letzte Stein eines neuen Geländes gelegt wird. Noch kürzer - weniger als ein Jahr - kann dieser Zeitraum in städtischen Gewerbegebieten sein, wo Grundstücke und Infrastruktur bereits vorbereitet sind und die von CzechInvest geschulten örtlichen Beamten den Investoren eine effektive Unterstützung bieten.
Behördliche Genehmigungen
Die tschechischen Planungsprozesse sind ähnlich wie in anderen EU-Ländern. Ein Bauprojekt muss von den zuständigen Behörden in den folgenden Phasen genehmigt werden:
- Umweltverträglichkeitsprüfung (EIA) - Bestandsaufnahme
- Umweltverträglichkeitsprüfung (EIA) - vollständige Prozedur
- Planungsgenehmigung
- Integrierte Genehmigung
- Baugenehmigung
- Bauabnahme
Die Punkte 2 „Umweltverträglichkeitsprüfung (EIA)" und 4 „Integrierte Genehmigung" beziehen sich nur auf große Bauvorhaben, die gesetzlich festgelegte Einschränkungen überschreiten. Für die meisten Investitionsprojekte, an denen CzechInvest mitbeteiligt ist, sind die Punkte 2 und 4 nicht relevant.
Umweltverträglichkeitsprüfung des Projekts
Die EIA-Prozedur beruht auf Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften für Industrieprojekte. Vorhaben, die der EIA-Begutachtung unterliegen, sind in Anlage I, Teil I des Gesetzes Nr. 100/2001 GBl., novelliert durch das Gesetz Nr. 93/2004 GBl., aufgelistet.
Vorhaben, die Gegenstand der Bestandsaufnahme sind, sind im Teil II aufgelistet. Die Bestandsaufnahme ist die erste Phase der EIA-Prozedur und dauert 2 Monate. Das Resultat der Bestandsaufnahme ist, ob eine vollständige EIA durchgeführt werden muss, oder nicht. Falls das Resultat NEIN ist, wird die gesamte Prozedur mit der Bestandsaufnahme beendet. Falls das Resultat JA ist, muss die EIA-Dokumentation vollständig bearbeitet und die ganze EIA-Prozedur einschließlich öffentlicher Anhörung vorgenommen werden. Dieser Prozess kann 5 bis 10 Monate dauern.
Planungsgenehmigung
Die Planungsgenehmigung ist das wichtigste Dokument für Investoren, die ein Projekt verwirklichen wollen. Das Planungsverfahren beginnt mit dem schriftlichen Antrag des Investors und kann in 1 - 2 Monaten abgeschlossen sein. Die Planungsgenehmigung bezeichnet das für den vorgeschlagenen Zweck zugewiesene Grundstück und legt die vom Investor einzuhaltenden Bedingungen fest. Die Genehmigung hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und kann von der Baubehörde auf Antrag verlängert werden.
Integrierte Genehmigung (IPPC - Integrated Pollution Prevention and Control)
Das neue Gesetz Nr. 76/2002 GBl., (im Einklang mit der Direktive der Europäischen Kommission Nr. 96/61/EC) legt grundlegende Prinzipien fest, die von Betreibern bestimmter industrieller Anlagen (aufgelistet im Anhang des Gesetzes) befolgt werden müssen. Dieses bezieht sich auf Anlagen im Bereich Abfallmanagement zur Entsorgung von Abfällen, auf Anlagen für die Verarbeitung in Bereichen Energie, Metallurgie, Chemie, Nahrungsmittel und Verarbeitung einiger Rohstoffe und auf einige weitere Operationen, die aus der Sicht des Umweltschutzes als hochintensive Produktionsschritte betrachtet werden, wie z. B. Papierherstellung, Leder- und Textilfaserverarbeitung, Oberflächenbearbeitung und Kohlenstoffherstellung. In der Integrierten Genehmigung werden die Bedingungen für die Installierung von Produktionsanlagen unter Beachtung der besten vorhandenen Technik (BAT) festgelegt. Das Gesetz ist am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Der Prozess der Integrierten Genehmigung kann 5-9 Monate betragen. Falls erforderlich, handelt es sich um eine Vorlage für die Erteilung einer Baugenehmigung.
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist eine detaillierte Ausführung der Planungsgenehmigung. Die detaillierte Baudokumentation enthält einige Stellungnahmen betroffener Behörden, die für die Beantragung der Baugenehmigung benötigt werden. Die gesamte Prozedur sollte 1 - 2 Monate dauern. Die Genehmigung hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und kann von der Baubehörde auf Antrag verlängert werden.
Bauabnahme
Dieses Dokument wird nach der Vollendung des Baus erstellt. Die Baubehörde nimmt eine Kontrolle der Erfüllung der durch erteilte Genehmigungen, vorhandene Stellungnahmen und relevante Legislative gegebenen Bedingungen vor. Die Bauabnahme ermöglicht dem Investor das Gebäude zu nutzen, d.h. die volle Produktion einzuleiten.
Beiliegende Dateien
| Beschreibung der Datei | Typ | Größe | Datum |
|---|---|---|---|
Bauprozess |
235,47 kB | 25.2.2008 |
