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Die Frist für die Erfüllung der Bedingungen für die Investitionsanreize wird auf mögliche fünf Jahre verlängert

Die Novelle des Gesetzes reagiert auf die aktuelle Pandämie des Coronavirus

Die Frist für die Erfüllung der Bedingungen für die Investitionsanreize wird auf mögliche fünf Jahre verlängert Quelle: Shutterstock

Im November 2020 wurde eine Änderung des Investitionsanreizgesetzes in einer Rekordzeit von 14 Tagen von allen notwendigen Akteuren, d. h. der Abgeordnetenkammer, dem Senat und dem Präsidenten, genehmigt. Die Änderung wird es den von der COVID-19-Pandemie betroffenen Begünstigten ermöglichen, eine Verlängerung der Frist für die Erfüllung der allgemeinen Bedingungen zu beantragen.

Die allgemeinen Bedingungen für Investitionsanreize müssen standardmäßig innerhalb von drei Jahren nach dem Verpflichtungsbeschluss erfüllt sein. Kommt der Antragsteller ihnen nicht nach, erlischt das Recht auf den Anreiz. "Unsere Fragebogenumfrage, die wir im Mai und Juni 2020 unter den Begünstigten von Investitionsanreizen durchgeführt haben, hat gezeigt, dass fast 60 Prozent der Unternehmen die Bedingungen aufgrund der Pandemie erfüllen sollten", sagt Barbora Račan Ježková, Direktorin der Abteilung für Investitionen in der tschechischen Investitionsabteilung.

"Wir haben die Ergebnisse der Untersuchung dem Ministerium für Industrie und Handel vorgelegt, ebenso wie wir die Möglichkeit einer Verlängerung der Frist für die Erfüllung der Bedingungen erörtert haben. Die Genehmigung dieser Option ist ein sehr entgegenkommender Schritt für Investoren, und wir glauben, dass diese Änderung ihnen helfen wird, ihre Investitionsprojekte in dem umfanggeplanten Umfang und mit der Unterstützung umzusetzen, die sie für sie erhalten haben", sagt Patrik Reichl, General Direktor von CzechInvest.

Dank der Gesetzesänderung ist es möglich, den Dreijahreszeitraum um maximal zwei Jahre zu verlängern. Begünstigte, die diese gesetzliche Frist noch nicht überschritten haben, können eine Verlängerung beantragen. Begünstigte von Investitionsanreizen müssen eine Verlängerung spätestens 30 Tage vor Ablauf der gesetzlichen Frist (d. h. 3 Jahre nach der Verpflichtungsentscheidung) beantragen. Die Begünstigten müssen in der Klageschrift auch begründen, warum sie mehr Zeit benötigen, um die Bedingungen zu erfüllen, und nachweisen, wie sich die COVID-19-Pandemie auf sie auswirkt.

Bei Fragen stehen unsere Anlagefinanzierungsspezialisten den Begünstigten auf pobidky@czechinvest.org zur Verfügung.

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