Einreise in die Tschechische Republik
Die AfterCare-Abteilung der Agentur CzechInvest bietet auch Visaunterstützung für Investoren an. Sie konsultiert insbesondere den Visaprozess in der Tschechischen Republik und klärt den konkreten Bedarf der Investoren im gesamten Prozess.
Visaunterstützung der AfterCare-Abteilung:
- allgemeine Konsultation des Visaprozesses der Tschechischen Republik, Informationsservice und Verbindung zu zuständigen Organen und Institutionen, die sich mit der Visaproblematik befassen
- Kommunikation mit Institutionen der Staatsverwaltung hinsichtlich des Visaprozesses
- Konsultation von Visaprojekten – Verwaltung des Projekts Welcome Package und der Ukraine-Regelung, Empfehlungen für das Projekt Ukraine und das Projekt Fast Track
- Klärung langfristiger Aufenthalte für das Top Management und die gesetzlichen Vertreter der Firmen – Vorbereitung der Unterstützungs- und Einladungsbriefe und der notwendigen Empfehlungen
- Organisation der vorrangigen Termine für die statutarischen Vertreter der Gesellschaften und ihre Familienangehörigen
- nach der Ankunft in der Tschechischen Republik: Sicherstellung der Registrierung der Ausländer bei der Ausländerpolizei
Anmerkung: Die Agentur CzechInvest ist nicht in der Lage, einen umfassenden Visaservice für alle Firmen in vollem Umfang sicherzustellen. Sonderdienstleistungen gewähren wir Investoren nur in Ausnahmefällen (für Präsidenten, gesetzliche Vertreter und das Top Management der Firmen).
Der Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik wird durch das Gesetz Nr. 326/1999 GBl., über den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung einiger Gesetze, in der Fassung der letzten Vorschriften (im Folgenden nur „Ausländergesetz“), geregelt. Die aktuelle Fassung des Ausländergesetzes finden Sie ebenso wie die zusammenhängenden Novellen auf den Internetseiten des Innenministeriums der Tschechischen Republik.
Der Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik richtet sich außerdem nach den Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Gemeinschaft (EG). Im Visabereich handelt es sich vor allem um die Verordnung Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Visacodex der Gemeinschaft („Visacodex“) und die Verordnung des Rates (EG) Nr. 539/2001 (in der Fassung der letzten Vorschriften), mit der das Verzeichnis der Länder außerhalb der EU, deren Staatsangehörige für das Überschreiten der Außengrenzen ein Visum haben müssen, sowie das Verzeichnis der Länder außerhalb der EU, deren Staatsangehörige von dieser Pflicht befreit sind, festgelegt werden.
Seit dem 21. Dezember 2007 gelten in der Tschechischen Republik ebenfalls alle Vorschriften des sog. Schengen-Besitzstands – seit diesem Datum ist die Tschechische Republik Teil des Schengenraums.
Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Ministerien www.mvcr.cz und www.mzv.cz.
Kontakt: afc-visa@czechinvest.org