Bedingungen für Qualifizierung
Art von Investition |
Min. Investition in langfristigen Kapitalvermögen (Mio. CZK) |
Bedingung des höheren Mehrwerts |
Entwickelte Region |
80 |
Nein |
Betroffene Region |
40 |
Nein |
Zulässige Beihilfehöchstintensität
Maximale Investitionsbeihilfe für Grossunternehmen ist 40 - 20 % der investierten, föderfähigen Kosten (regional abhängig). In der Regionen Plzeňský, Jihočeský, Vysočina, Jihomoravský, Středočeský dürfen die Grosseunternehmen die Beihilfe nur für die neue ökonomische Aktivität bekommen. In den weiteren Regionen ist diese Restriktion nicht gültig.
Art von Anreizen
Art von Investition |
Körperschaftsteurvergünstigung für 10 Jahren |
Arbeitsstellesubvenzion von 200 000 bis zu 300 000 für eine Arbeitsstelle |
Schulungs- und Umschulungssubvention
bis zu 50 % Schulungskosten |
Spezielle Subvention für Kapitalanlagen bis zu 20 % der anrechenbaren Kosten |
Verarbeitende Industrie |
✓ |
✓ |
✓ |
✓ |
✓ Falls erreicht Arbeitslosigkeit min. 7.5% im Kreis (und derzeitig 50% höher als durchschnitliche Arbeitslosigkeit in der Tschechischen Republik.