Körperschaftsteuer |
Ab dem 1. Januar 2010 beträgt der übliche Körperschaftsteuersatz 19 %.
Für kollektive Investmentfonds, für Pensionsfonds C wird ein spezieller Steuersatz von 5 % angewandt.
Quellensteuer auf das Einkommen von Gebietsfremden 35/15/0 %, je nach Art. Die Quellensteuersätze können durch Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden. |
Einkommensteuer |
Das persönliche Einkommen unterliegt einem pauschalen Steuersatz von 15 %.
Die Bemessungsgrundlage für Arbeitnehmer ergibt sich aus dem Bruttogehalt, das durch die Krankenversicherungs- und Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers erhöht wird.
Beschäftigungs- und/oder Unternehmenseinkommen, welches das 48-fache des Durchschnittslohns überschreitet (Jahreseinkommen von 1.296.288 CZK im Jahr 2016), unterliegt einer Solidaritätssteuer von 7 %. |
Mehrwertsteuer |
Standard-Mehrwertsteuersatz 21 %– für die meisten Produkte und Dienstleistungen
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz 15 %– Grundnahrungsmittel, bestimmte pharmazeutische Produkte, Zeitungen, bestimmte medizinische Ausstattung, Heizung, Sozialwohnungen.
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz 10 % – unverzichtbare Babynahrung, bestimmte Arzneimittel, Bücher, Mühlenprodukte und andere Produkte, die für eine glutenfreie Diät geeignet sind. |
Grundsteuer |
Die Steuer auf Gebäuden basiert auf der Fläche des bebauten Landes. Die Quoten für Gebäude liegen zwischen 2 bis 10 CZK pro Quadratmeter. Unter bestimmten Umständen gelten höhere Quoten. Die Grundsteuer für landwirtschaftliche Flächen beträgt 0,75 % des angenommenen Wertes. Spezielle Quoten gelten für Wälder, Seen und Teiche. Für andere Grundstückstypen basiert die Steuer auf der Fläche; die Quote beträgt 2 CZK pro Quadratmeter für Bauland, 5 CZK pro Quadratmeter für verbesserte Landfläche, genutzt für gewerbliche Zwecke und 0,20 CZK pro Quadratmeter in anderen Fällen. Die Grundsteuer ist für die Körperschaftsteuer abzugsfähig. |
Grunderwerbsteuer |
Diese Steuer ist vom Verkäufer der Immobilie zu bezahlen, es sei denn, die Parteien stimmen zu, dass der Käufer sie bezahlen wird.
Der Steuersatz beträgt 4 % des höheren Wertes des Verkaufspreises und dem Referenzwert der Immobilie. |
Energiesteuern |
Energiesteuern gelten für Erdgas und andere Gase, Elektrizität und feste Brennstoffe. Nur Lieferungen dieser Produkte innerhalb der Tschechischen Republik unterliegen Energiesteuern. Es gibt ein breites Spektrum von Ausnahmen (z.B. für Energie, die in metallurgischen oder mineralogischen Prozessen verwendet wird). Um eine Ausnahme zu beanspruchen, muss die Genehmigung der Zollbehörde eingeholt werden. |
Verbrauchssteuer |
Die Verbrauchssteuer wird Unternehmen auferlegt, die bestimmte Güter, einschließlich Kohlenwasserstoff-Brennstoffe und Schmierstoffe, Alkohol und Spirituosen, Bier, Wein und Tabakwaren produzieren oder einführen. Die Steuer basiert auf der Warenmenge, angegeben in spezifischen Einheiten; Steuern dürfen nur einmal für eine bestimmte Ware erhoben werden. |
Kfz-Steuer |
Die Kraftfahrzeugsteuer wird in der Regel vom Betreiber eines in der Tschechischen Republik zugelassenen Fahrzeugs erhoben. Der Steuersatz variiert zwischen 1.200 CZK und 4.200 CZK für Personenkraftwagen, und zwischen 1.800 CZK und 50.400 CZK für andere Fahrzeuge. |
Erbschafts und Schenkungssteuer |
Seit dem 1. Januar 2014 gibt es keine Schenkungs- und Erbschaftssteuern. Geschenke unterliegen der Einkommenssteuer, ausgenommen derjenigen zwischen nahen Verwandten. |